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Fachpraxis

Abläufe

Ablaufdarstellung der Mandatsbearbeitung durch das
BAV Kontor

Schritt 1

Zur Bearbeitung eines jeden Mandates bedarf es zunächst der Feststellung eines verbindlichen Befundes über die gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und betriebsrentenrechtlichen Situa-tion des Mandanten. Die Ermittlungen dieses Befundes erfolgt im Wege einer summarischen Prüfung, wozu ein Mandatsvertrag mit dem Mandanten abgeschlossen wird. Der Mandant erhält eine schriftliche Mandatsbestätigung und das für diesen Prüfungsvorgang zugeteilte bAV-Registerzeichen. Innerhalb einer summarischen Prüfung werden nun alle vorhandenen juristischen und versicherungsmathematischen Fehler, Mängel und Regelungslücken durch ein Prüfungstestat verbindlich festgestellt. Die Prüfungstestate enthaltenen einen konkreten Maßnahmenkatalog mit den als notwendig bewerteten Aufgaben zur Herbeiführung eines haftungsrechtlich einwandfreien Zustandes für den Mandanten. Die Prüfungstestate enden mit einer verbindlichen Kostenkalkulation zur Durchführung des Mandates.

Schritt 2

Die Ergebnisse der summarischen Prüfungen werden direkt mit den Mandanten und deren Steuer- oder Wirtschaftsberatung besprochen. Innerhalb dieser Gespräche wird nun mit dem Mandanten die gewünschte Vorgehensweise, zeitlich und inhaltlich, zur Korrektur der Versorgungsverträge abgestimmt.

Schritt 3

Nach der Durchführung dieses Gesprächs erhalten die Mandanten eine schriftliche Auftragsbestätigung zu dem erteilten Mandat und die Mitteilung des für dieses Mandat zugeteilten bAV Registerzeichens. Zur Herbeiführung eines haftungsrechtlich einwandfreien Zustandes und der abschließenden Haftungsfreizeichnung des Mandanten wird jeder Vorgang unter dem angegebe-nen bAV Registerzeichen einzeln haftpflichtversichert. Alle kostenauslösenden Maßnahmen werden im Voraus mit dem Mandanten besprochen. Der Mandant erteilt dem bAV Kontor – bAV Sachverständige – Rechtsanwälte – Aktuare Vollmachten und Schweigepflichtentbindungserklärungen zur Legitimation gegenüber Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Produktgesellschaften, Arbeitnehmern und sonstigen Verfahrensbeteiligten natürlichen und juristischen Personen. Die Vollmachten ermächtigen zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Willenserklärungen und zur Durchführung des notwendigen Zahlungsverkehrs.

Im Zuge der Feststellung tatsächlich gegebener Fehler und Mängel sowie vorhandener Regelungslücken ermitteln sich durch die verbindlichen versicherungsmathematischen Berechnungen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der bAV die Schwachstellen in der Rückdeckungsfinanzierung bzw. in der Bilanzberührung der eingerichteten Versorgungsverpflichtungen. Der Mandant erhält, soweit von ihm gewünscht, Bewertungen und Vorschläge zur Beseitigung dieser Deckungslücken bzw. finanzmathematischen Schwachstellen durch konkrete Produktvorschläge. Der Mandant erhält alle zur Korrektur oder Sanierung notwendigen Dokumente und Verträge durch das bAV Kontor unterschriftsreif vorgelegt. Die dazu erforderliche Korrespondenz mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erfolgt durch das bAV Kontor.

Schritt 4

Nach Abschluss des Sanierungsmandates erhält die Mandantschaft eine Bestätigung über die vollständige Bearbeitung und die zu diesem Zeitpunkt gültige Erklärung über die haftungsrechtliche Unbedenklichkeit. Über zukünftige Änderungserfordernisse durch neue gesetzliche oder rechtliche Grundlagen informiert das bAV Kontor der Mandantschaft jeweils aktuell und gibt die dazu anfallenden Kosten bekannt. Auf Wunsch der Mandantschaft werden die jährlichen versicherungsmathematischen Folgegutachten durch die Sachverständigen des bAV Kontors zur Bilanzerstellung geliefert.

Allgemeine Hinweise zur Produktgestaltung der Durchführungswege

Innerhalb der Mandatsverträge werden, soweit gewünscht, qualifizierte natürliche und/oder juristische Personen namentlich zur Durchführung der Produktvorschläge, der Errechnung von Angeboten, der Aufnahme von Anträgen bis zur Durchführung der Antragsannahme benannt. Als Erfüllungsgehilfen innerhalb der laufenden Mandate tragen die benannten Personen faktisch kein Beratungsrisiko mehr, soweit sie sich im Rahmen der verbindlichen Behandlungsvorschläge des BAV Kontors bewegen. Die Beanspruchung anderer Personen zur Umsetzung der Produkt-gestaltung, als derjenigen die in Mandatsvertrag namentlich benannt sind, durch den Mandanten führt im Ergebnis nicht mehr zu der gewünschten Haftungsfreizeichnung durch die Unterzeichner.

Summarische Prüfung- Statusfeststellung

Erläuterung zum Auftragsgegenstand der Summarischen Prüfung

    Im Rahmen einer summarischen Prüfung bestehender oder noch einzurichtender bAV
    Systeme werden geprüft


    • formelle Fehler und Mängel: Abweichungen bestehender Verträge, einseitiger rechtsverbindlicher Willenserklärungen, Beschlussfassungen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Protokollierungen zur herrschenden Rechtsprechung und der jeweils aktuellen gesetzlichen Lage; offensichtliche Fehler in der Formulierung und Gestaltung von Verträgen, einseitigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen, Beschlussfassungen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Protokollierungen zur herrschenden Rechtsprechung und jeweils aktuellen gesetzlichen Lage.

    • materielle Fehler und Mängel: offensichtliche Mängel in der Rückdeckung zur Finanzierung bestehender bAV Systeme und/oder der Rückstellungsbildung der verpflichteten Unternehmen; offensichtliche Fehler in der Rückdeckung zur Finanzierung bestehender bAV Systeme und damit kausaler Fehler für die Rückstellungsbildung verpflichteter Unternehmen.

Die Summarische Prüfung ist eine vorläufige Prüfung zur reinen Feststellung bestehender Fehler und Mängel zur Bestandsaufnahme des jeweiligen Status quo des Auftraggebers. Eine abschließende Detailbegutachtung in rechtlicher und finanzmathematischer Hinsicht bleibt auf Grundlage der Bestandsaufnahme durch eine summarische Prüfung vorbehalten. Die Bestandsaufnahme durch eine summarische Prüfung schließt mit den Vorschlägen der zur Sanierung notwendigen Maßnahmen und der dazu erforderlichen Kosten. Alle Kostenkalkulationen beinhalten die reinen Gebähren und Honorare zuzüglich der Auslagen (Porto, Fotokopien, Material) und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro (€).

Als Maßnahme ist immer die vollständige textliche Ausarbeitung der betreffenden Verträge, rechtsverbindlichen Willenserklärungen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Protokollierungen in entsprechender Anzahl für den Mandanten zu verstehen. Die Zielsetzung unserer Tätigkeiten ist stets die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Optimierung bestehender oder einzurichtender betrieblicher Versorgungssysteme. Gegenüber unseren Mandanten übernehmen wir in unseren Mandaten die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit zur formellen und materiellen Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit der vorgeschlagenen und angeratenen Versorgungssysteme. In der Kanzlei bAV Kontor – bAV Sachverständige – haben sich führende Spezialisten und Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung zusammengeschlossen.

Das bAV Kontor bietet damit Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Verbänden und Finanzdienstleistern die umfassenden Services unabhängiger und produktübergreifender Beratung höchster Qualitätsstandards. Die außerordentlich vielfältigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen der betrieblichen Altersversorgung erfordern zur Sicherheit der Kunden und Vertriebspartner den Einsatz unabhängiger, anerkannter Experten aus diesen Fachgebieten. Zu der qualifizierten Beratung bietet das bAV Kontor – bAV Sachverständige uneingeschränkte prozessbegleitende Unterstützung zur verantwortlichen Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in die Praxis. Als Konsequenz der ausgeprägten Praxisorientierung des bAV KONTOR stehen unseren Kunden und Vertriebspartnern ausgebildete bAV Sachverständige mit öffentlich-rechtlich zertifizierten und staatlich anerkannten Berufsausbildungen zur Verfügung. Auf Anforderung leistet dieser Spezialistenstab vor Ort schnell und präzise Unterstützung und Hilfe zu allen bAV-Anliegen unserer Mandanten und Geschäftspartner.